1. Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen den Kurbetrieben Oberstdorf (im folgenden „Veranstalter“) und den Teilnehmern einer Veranstaltung der Kurbetriebe Oberstdorf (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Veranstalter und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sein denn er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
2. Buchung und Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch den Veranstalter zustande. Workshops sind ausschließlich über die Webseiten www.fotogipfel-oberstdorf.de buchbar.
2.2 Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Buchung des Kunden auf Basis einer von dem Veranstalter autorisierten Ausschreibung mit den darin definierten Leistungsinhalten. Ausschreibungen und Anpreisungen, die nicht durch den Veranstalter herausgegeben werden, sind für diese nicht verbindlich.
2.3 Mit der Buchung einer Veranstaltung durch Betätigen des „Kaufen“-Buttons auf den Webseiten des Veranstalters gibt der Kunde eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.4 Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung gilt die Veranstaltung als verbindlich gebucht.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Teilnahmegebühren.
3.2 Die Teilnahmegebühr ist mit Abschluss des Buchungsvorganges durch Verwendung einer der zur Auswahl stehenden Zahlungsmöglichkeiten in voller Höhe an den Veranstalter zu entrichten.
3.3 Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung des Veranstalters.
3.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den gebuchten Platz des Kunden anderweitig zu vergeben. Anfallende Rücktrittskosten werden dem Teilnehmer zur Last gelegt.
4. Änderungen des Veranstaltungsprogramms
4.1 Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
5. Stornobedingungen
5.1 Bezahlte Workshops sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Jede Bestellung ist daher unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Workshops. Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung, da es sich bei den Veranstaltungen um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen an einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums handelt. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht für seine Bestellung zusteht. Die Umbuchung von Workshops auf einen Ersatzteilnehmer ist jedoch bis vor Beginn der Veranstaltung jederzeit kosten- und formlos möglich.
6. Rücktritt durch den Veranstalter / Mindestteilnehmerzahl
6.1 Der Veranstalter ist grundlegend berechtigt ohne besondere Gründe von angebotenen Veranstaltungen zurück zu treten. Es besteht kein Anrecht des Kunden auf Durchführung einer Veranstaltung.
6.2 Insbesondere das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ist Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung. Wird diese bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn unterschritten, kann die Veranstaltung nicht stattfinden.
6.3 Über den Rücktritt informiert der Veranstalter den Kunden telefonisch und/oder per E-Mail binnen drei Werktagen nach Bekanntwerden. Die Frist zur Rücktrittserklärung verlängert sich automatisch im Falle eines Nichterreichens des Kunden, Fehlern bzw. Störungen in der elektronischen Informationsübermittlung oder anderweitigen Gründen, die eine fristgerechte Information über den Rücktritt verhindern.
6.4 Im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter erhält der Kunde sämtliche bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurückerstattet.
7. Kündigung durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kunden bei groben Verstößen, Störungen oder Zuwiderhandlungen, welche den Erfolg der Veranstaltung gefährden, von dieser zu suspendieren. Damit einher geht eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.
7.2 Im Falle eines Ausschlusses des Kunden von der Veranstaltung aus einem wichtigen Grund gemäß Ziffer 8.1 und der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Veranstalter, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr und/oder anderweitiger Auslagen.
8. Datenschutz
8.1 Name und Kontaktdaten des Kunden, die von dem Veranstalter im Anmeldeprozess erhoben werden, dienen ausschließlich zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Verwaltung und Selbstorganisation und werden streng vertraulich behandelt. Die detaillierten Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten sind Bestandteil der Datenschutzerklärung.
8.2 Name und Kontaktdaten des Kunden werden vor Veranstaltungsbeginn zum Zwecke des Anwesenheitsabgleichs an den Referenten übermittelt. Darüber hinaus werden keine weitergehenden Nutzungsrechte an den personenbezogenen Daten gegenüber dem Referenten eingeräumt.
9. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
9.1 Besucher von Veranstaltungen erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
10 Hausrecht / Hausordnung
10.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Veranstaltungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
10.2. Die Hausordnung des Veranstalters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten.
11. Haftung / Schadensersatz
11.1 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
11.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
12. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Veranstalter und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Oberstdorf, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.